UNTERNEHMENS­BEWERTUNG

Eine Unternehmensbewertung kann bei vielerlei Anlässen geboten sein:
  • Im Rahmen eines Unternehmenserwerbs,
  • im Vorfeld eines Unternehmensverkaufs,
  • im Zuge von Umstrukturierungen in der Gesellschaftsstruktur oder
  • als Grundlage für Finanzierungsanfragen.
In vielen Fällen ist es angebracht, die Bewertung durch einen externen und objektiven Bewerter durchführen zu lassen.
Wir beschränken uns dabei nicht auf die Berechnung allein, sondern hinterfragen auch kritisch die der Bewertung zugrunde gelegten Planungsunterlagen – denn genau hier liegt das Fundament der Unternehmensbewertung. Unstimmigkeiten in der Unternehmensplanung können so bereits im Vorfeld angepasst werden.
Natürlich erstellen wir Ihnen zu der Bewertung auch ein Gutachten gemäß den Vorschriften des IDW S1 „Grundzüge zur Durchführung von Unternehmensbewertungen“.
Im Vorfeld einer Unternehmenstransaktion kann es auch durchaus sinnvoll sein, den vom Verkäufer geforderten Preis zu plausibilisieren oder aber als Verkäufer eine gewisse Untergrenze für den Verkaufspreis zu definieren.
In solchen Fällen muss nicht immer ein Gutachten erstellt werden, eine kritische Auseinandersetzung mit dem Wert des Unternehmens sollte jedoch immer angestrebt werden.

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