MARKENGUTACHTEN

Marken können in vielen Unternehmen die Werttreiber schlechthin sein. Durch das generelle Aktivierungsverbot selbst geschaffener Markennamen kommen diese Werte jedoch sehr selten in der Bilanz zum Ansatz. Lediglich nach Unternehmenserwerben müssen die erworbenen Markenrechte im Rahmen der Kaufpreisallokation bilanziert werden.

Aber auch ohne Bilanzansatz sollten Sie den Wert der Markenrechte kennen, die Ihr Unternehmen besitzt. Um den Wert bestimmen zu können, muss in vielen Fällen zunächst der Bekanntheitsgrad bzw. die Akzeptanz der Marke ermittelt werden.

Unser Münchner Kooperationspartner Happy Thinking People hat einen Prozess standardisiert, welcher gestützt durch Umfragen beim Endverbraucher diesen Bekanntheitsgrad ermitteln kann.

Durch eine enge Zusammenarbeit mit den Experten aus der Marktforschung können wir so einen marktgestützten Wert der Marke ermitteln. Die Ergebnisse fassen wir Ihnen in einem Gutachten zusammen.

Dienstleistungen aus dem Bereich Bewertung

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